Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Oestrich-winkel

Schnell, günstig & zuverlässig von Bauexperts

  • Kostengünstige und schnelle Kostenschätzung
  • Gültige Kostenschätzung für die Bank
  • Kompetente Beratung und Unterstützung durch erfahrene Sachverständige
Preis: 199,00 € (inkl. 19% MwSt.)
Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Schnell, günstig & zuverlässig von Bauexperts

Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Oestrich-winkel

Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Oestrich-winkel

Planen Sie eine Modernisierung oder einen Umbau und benötigen eine professionelle Kostenschätzung für die Bank? Mit Bauexperts, Ihrem bundesweiten Partner für Sachverständigen-Dienstleistungen, erhalten Sie flexibel und kosteneffizient eine präzise Schätzung der Umbau- oder Modernisierungskosten.

Plausibilitätsprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen

Für nur 199,00 Euro (inkl. MwSt.)  können Sie Ihre selbst erstellte Kostenschätzung von einem erfahrenen Bauexperts-Sachverständigen auf Plausibilität überprüfen lassen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.

Wozu brauche ich eine Plausibilitätsprüfung meiner Kostenschätzung?

Selbst erstellte Kostenschätzungen für Modernisierungsmaßnahmen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Wir empfehlen daher eine Plausibilitätsprüfung durch einen unserer Sachverständigen.

Vorteile einer Plausibilitätsprüfung:

  • Sicherheit: Gewährleistung der Genauigkeit Ihrer Daten.
  • Zuverlässigkeit: Reduzierung des Risikos von erheblichen Kostenabweichungen.
  • Kostendetails: Detailliertere Aufstellung aller Kosten.
  • Anerkennung durch die Bank: Erhöhte Akzeptanz und Vertrauen der finanzierenden Bank in Ihre Kostenschätzung.

 

Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Modernisierungsrechner für eine Kosteneinschätzung!

Kostenloser Online-Modernisierungsrechner

Sie können unseren kostenlosen Modernsierungsrechner für eine sofortige Kostenschätzung Ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahmen nutzen. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann unser Sachverständiger gemeinsam mit Ihnen durchgehen und für die Plausibilitätsprüfung nutzen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
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Musterbeispiel für Kostenschätzung einer Modernisierung

Sie können hier ein Musterbeispiel für eine Kostenschätzung herunterladen, die Sie bei einer Plausibilitätsprüfung durch unseren Sachverständigen erhalten.
Download PDF-Musterbeispiel (555 KB)



Häufig gestellte Fragen


Wie lange dauert es, bis ich die Kostenschätzung erhalte?

Bei der Plausibilitätsprüfung durch einen Sachverständigen dauert es in der Regel 1-2 Werktage, bis Sie eine geprüfte Kostenschätzung erhalten.

Ist die Kostenschätzung für die Bank geeignet?

Ja, die Kostenschätzungen, die durch einen Bauexperts-Sachverständigen geprüft und unterschrieben wurden, sind banktauglich und erfüllen alle Anforderungen.

Wie erstellt man eine Kostenschätzung?

Die Grundlage für eine Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden in einzelne Kostengruppen aufgeteilt. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant.

Wie genau ist eine Kostenschätzung?

Bei der Kostenschätzung bedienen wir uns statistischen Daten aus bereits realisierten Vorhaben. Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer wir die Genauigkeit. Mit der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erzielt. Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung weißt eine Genauigkeit von +/- 20 % auf. Der Kostenanschlag im Rahmen der Ausschreibung hat eine Genauigkeit von etwa +/- 10 %.

Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?

Bei der Kostenschätzung handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Baukosten, während die Kostenberechnung eine angenäherte Kostenermittlung darstellt. Die Kostenfeststellung am Ende des Projekts auf Grundlage der Abrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten. Der Toleranzrahmen ist bei der Kostenschätzung mit bis zu +/- 30 % am größten.

Wann macht man eine Kostenschätzung?

Die Kostenschätzung macht deutlich, welche Kosten zu erwarten sind. Kostentransparenz hilft dabei, in einem frühen Stadium zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt. So gelingt es schon früh, Aufwand und Kosten in etwa abzuschätzen. Für die Finanzierung der Kosten ist immer eine Kostenschätzung durch eine qualifizierte Person erforderlich.

Bieten Sie auch einen Vor-Ort Service an?

Selbstverständlich! Falls Sie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 direkt vor Ort benötigen, kommt einer unserer bundesweiten Bauexperts-Sachverständigen zu Ihrer Immobilie, nimmt alle relevanten Details auf und erstellt eine umfassende Kostenschätzung. Unser Full-Service wird transparent nach Stunden abgerechnet – 160,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Oestrich-winkel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Oestrich-winkel kommen bzw. sich nicht in Oestrich-winkel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Oestrich-winkel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die Stadt Oestrich-Winkel liegt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen. Der Sitz der Stadtverwaltung liegt im Stadtteil Oestrich.
    Das Stadtgebiet der Stadt Oestrich-Winkel umfasst eine Gesamtfläche von 5953 Hektar und besteht aus den Stadtteilen Hallgarten, Mittelheim, Oestrich und Winkel.
    Oestrich-Winkel grenzt im Westen an Geisenheim, im Norden an Lorch, Welterod (Rhein-Lahn-Kreis), Heidenrod und Schlangenbad. Im Osten grenzt Oestrich-Winkel an Eltville am Rhein.  Im Süden, jenseits des Rheins, liegt die Stadt Ingelheim am Rhein (Landkreis Mainz-Bingen).
    Die rund 12.000 Einwohner zählende Stadt Oestrich-Winkel entstand anlässlich der Gebietsreform in Hessen mit dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Gemeinden Mittelheim, Oestrich und Winkel unter Verleihung der Stadtrechte. Schon vor der Stadtgründung hatte der Doppelname Oestrich-Winkel Tradition als Name der einzigen Bahnstation im Stadtgebiert.
    Als Sehenswürdigkeit und Wahrzeichen gilt der Oestricher Kran. Er ist ein ehemaliger Weinverladekran aus dem 18. Jahrhundert zum Be- und Entladen von Schiffen. Außerdem steht in Winkel das älteste erhaltene Steinhaus Deutschlands, das Graue Haus.
    Vom 19. Jahrhundert bestand bis in die Zeit des Nationalsozialismus eine jüdische Gemeinde in Oestrich. Der jüdische Friedhof von Oestrich gilt als ältester erhaltener jüdischer Friedhof im Rheingau. Im August 2013 wurden zum Gedenken an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus die ersten Stolpersteine durch den Künstler Gunter Demnig verlegt. Insgesamt sind 14 Stolpersteine in der Stadt Oestrich-Winkel zu finden.
    Oestrich-Winkel bietet ein breitgefächertes Freizeitangebot. Neben Wandern, Radfahren, Surfen auf dem Rhein, Kutschfahrten und sportlichen Aktivitäten gibt es noch viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung.
    Wanderern und Fahrradfahrern bietet ein gut ausgebautes Wegenetz landschaftliche Abwechslung. Sehr bekannt ist der Rheingauer Riesling Pfad von Kaub bis Wicker mit einer Gesamtstrecke von ca. 120 km. An Oestrich-Winkel führt auch der 240 km lange Fernradweg R3 vorbei. Dieser beginnt in Rüdesheim am Rhein und endet in Tann in der Röhn.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Paul-Gerhardt-Weg
    65375 Oestrich-Winkel

    Bauamt:
    Paul-Gerhardt-Weg
    65375 Oestrich-Winkel

    Grundbuchamt:
    Amtsgericht Rüdesheim am Rhein
    Gerichtsstraße
    65385 Rüdesheim am Rhein


Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin B. Eng. Marlene Marx, Regionalleitung Rhein-Main Oestrich-winkel

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